In der Gemeinde Niedergörsdorf bestehen:
5 Schwerpunktwehren
- Altes Lager
- Blönsdorf
- Niedergörsdorf
- Oehna
- Zellendorf
11 Ortswehren
- Bochow
- Danna
- Dennewitz
- Gölsdorf
- Langenlipsdorf
- Lindow
- Malterhausen
- Mellnsdorf
- Rohrbeck
- Schönefeld
- Seehausen
8 Jugendfeuerwehren
- Altes Lager
- Blönsdorf
- Gölsdorf
- Malterhausen
- Niedergörsdorf
- Oehna
- Seehausen
- Zellendorf
Gemeindewehrführung:
Gemeindewehrführer der Gemeinde Niedergörsdorf: Kamerad Patrick Bellin
1. Stellvertreter: Kamerad Matthias Münch
Gemeindefeuerwehrjugendwart: Kamerad Martin Münch
zu erreichen über das Ordnungsamt der Gemeinde Niedergörsdorf (Telefon: 033741/697-19)
Mitglieder der Feuerwehren:
- Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren: 238
- Kameraden Jugendfeuerwehr: 99 Jungen und Mädchen
- Ehrenmitglieder (Kameraden ab 65 Jahre): ca. 127 Kameradinnen und Kameraden
Fahrzeuge der Feuerwehren:
- 1 Einsatzleitwagen (ELW)
- 3 Tanklöschfahrzeuge (TLF 16/25, TLF 20/45, TLF 4000)
- 6 Löschfahrzeuge (HLF 16, HLF 20/16, 2x TSF/W, LF 8/6, KLF B1000)
- 3 Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF/VW, 2x TSF Ford)
- 1 Hilfsrüstwagen (LT 45)
- 7 Mehrzweckfahrzeuge (VW Crafter), Ford Transit, Tragkraftspritzenanhänger TSA
- 1 sonstiges Fahrzeug (Multicar)
- Arbeitsbühne
Traditionsfahrzeuge
- 3 Handdruckspritzen (FF Blönsdorf, FF Langenlipsdorf, FF Rohrbeck)
Das Wettkampfgeschehen im „Löschangriff – nass“ und die Jugendarbeit haben sich zur Tradition entwickelt:
- Maipokal der Jugendfeuerwehren im OT Malterhausen bildet den Auftakt zu den Wettkämpfen auf Gemeindeebene
- Pokalwettkampf der Männer, Frauen und Jugend aller FF der Gemeinde Niedergörsdorf
- Herbstpokal der Jugendfeuerwehren im OT Gölsdorf bildet den Abschluss der Wettkämpfe auf Gemeindeebene
Weitere Aktivitäten:
- Durchführung des jährlichen Zeltlagers der Jugendfeuerwehren im Freibad Oehna
- Teilnahme der Jugendfeuerwehren mit Auswahlmannschaften an Kreiswettkämpfen
Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören:
- Bekämpfung von Schadenfeuer
- Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
- Mitwirkung von Brandschutzeinheiten im Katastrophenschutz
- Stellen von Brandsicherheitswachen
- Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, das Verhüten von Bränden sowie die Aufgaben und Möglichkeiten der Selbsthilfe (Durchführung „Tag der offenen Tür“, Übungen in Kitas und Schulen)
- Aus- und Fortbildung der Kameraden, Durchführung von Übungen
- Einsatzleitung bei Großschadenslagen und –ereignissen
Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.05.2004 (GVBl. I S. 197)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 30.11.2005 (GVBl. I S. 1090)
- Brandschutzkonzeption der Gemeinde Niedergörsdorf vom 17.03.2004
- Alarm- und Ausrückeordnung der Ortsfeuerwehren der Gemeinde Niedergörsdorf
- Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Niedergörsdorf, veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Niedergörsdorf Nr. 03/08
Kostenersatz wird erhoben:
- Einsatz bei technischer Hilfeleistung (Verkehrsunfällen)
- bei vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführten Gefahren und Schäden
- für Brandsicherheitswachen
- wenn durch die Feuerwehr ein Tier geborgen oder gerettet wurde
- wenn durch die Feuerwehr aus einem Gebäude Wasser entfernt wurde (trifft nicht zu, wenn der Wasserschaden durch Naturereignisse entstanden ist)