Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger können im Zeitraum vom 19. August 2015 bis 18. Februar 2016 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen das Volksbegehren unterstützen. Hier finden Sie weitere Informationen.