Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming hat am 15.11.2016 eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Vogelgrippe erlassen.
Neben der Aufzählung der Risikogebiete richtet sich der zweite Teil der Tierseuchenallgemeinverfügung an alle Geflügelhalter des Landkreises Teltow-Fläming. Sie sind verpflichtet, ihre Bestände dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Die Meldung erfolgt an Herrn Heinrich, Telefon: 03371/608-2210.
Wer bereits eine Meldung abgegeben hat, muss dies nicht noch einmal wiederholen. Außerdem wird an die Aufzeichnungspflicht sowie an die Melde- und Untersuchungspflicht bei Anfall von totem Geflügel erinnert.