Zum Schutz der Hausflügelbestände ordnet der Landkreis Teltow-Fläming ab dem 12. Dezember 2020 in Risikogebieten die Aufstallung von Geflügel an. Dies ist erforderlich, weil in den vergangenen Wochen bei Wildvögeln in verschiedenen Gebieten Deutschlands sowie in mehreren geflügelhaltenden Betrieben Fälle von Geflügelpest festgestellt wurden.

Zu den Risikogebieten im Landkreis Teltow-Fläming gehören:

  • Stadt Trebbin, Kliestow, Blankensee, Schönhagen, Stangenhagen, Löwendorf, Ahrensdorf (Gemeinde Nuthe-Urstromtal),
  • Rangsdorf, Klein Kienitz, Jühnsdorf, Groß Machnow
  • Kloster Zinna, Neuhof, Grüna
  • Hohengörsdorf, Hohenahlsdorf, Borgisdorf
  • Altes Lager, Niedergörsdorf, Dennewitz

In diesen Regionen sind Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere aufzustallen. Das bedeutet, dass Geflügel ab 12.12.2020 nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden darf. Alternativ müssen eine nach oben dichte Überdachung und wildvogelsichere Seitenbegrenzungen vorhanden sein. Von der Aufstallungspflicht ist grundsätzlich alles Geflügel betroffen, zum Beispiel Hühner, Enten, Gänse, Rebhühner, Fasane, Wachteln oder Laufvögel. Ausgenommen sind Tauben.

Im Einzelfall sind unter bestimmten Auflagen Ausnahmen möglich. Diese müssen beim Veterinäramt beantragt werden.

Die Anordnung zur Aufstallung wurde in einer Tierseuchenallgemeinverfügung im Amtsblatt 41/2020 des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht: http://www.teltow-flaeming.de/de/dateien/pdf/abl-2020-41.pdf

Beachten Sie auch die Informationen auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming zum Thema Geflügelpest, Merkblätter, Formulare usw.

Bei Tierverlusten von mehr als zwei Prozent des Bestandes, erheblichem Nachlassen der Legeleistung oder Gewichtsabnahme muss ein praktischer Tierarzt hinzugezogen und eine Infektion mit Influenzavirus ausgeschlossen werden. Außerdem ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.
Telefon: 03371 608-2201, -2210
Telefax: 03371 608-9040
E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de

 

 

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