Im Flurbereinigungsverfahren "Oehna" (Verfahrensnummer 1-002-N) mit den Gemarkungen Oehna, Bochow, Zellendorf, Dennewitz, Rohrbeck und Langenlipsdorf ist am 1. Mai 2020 der neue Rechtszustand eingetreten. Die Unterlagen zur Katasterberichtigung wurden dem Kataster- und Vermessungsamt Teltow-Fläming und dem Grundbuchamt Luckenwalde im September 2020 vom Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg übergeben.
Alle Veränderungen können erst nach erfolgter Grundbuchberichtigung in unserem Datenbestand eingearbeitet werden. Diese Änderungen müssen vom Eigentümer durch Vorlage eines aktuellen Bestandsnachweises beim zuständigen Steueramt (Kämmerei, Frau Lommack, Telefon: 033741 697-29, E-Mail: steuern@niedergoersdorf.de) eingereicht werden. Solange kein Nachweis vorliegt, wird weiterhin als Grundlage für die Berechnung zum Wasser- und Bodenverband "Nuthe-Nieplitz" und den Gewässerunterhaltungsverband "Kremitz-Neugraben" der alte Datenbestand verwendet.
Die Erhebung der Umlage zur Gewässerunterhaltung für das Jahr 2021 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Abgabenbescheid.