Sehr geehrte Eltern,
mit der 5. Änderung der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurden unter anderem grundlegende Änderungen für die Notbetreuung beschlossen.
Darüber hinaus erhalten Sie hier auch die Kenntnis zum überarbeiteten Antragsformular für die Notbetreuung, welches Sie bitte ab sofort benutzen.