Ab Mittwoch, dem 19. Mai 2021 sind alle Personen der Priorisierungsgruppe 3 der Corona-Schutzverordnung in sämtlichen Impfsträngen impfberechtigt. Das Impfkabinett hat die vollständige Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 bestätigt. Damit sind unter anderem Personen im Lebensmitteleinzelhandel, in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch als Wahlhelfer*innen tätige Personen impfberechtigt.

Somit sind alle bei der am 26.09.2021 stattfindenden Wahl zum Deutschen Bundestag sowie der Wahl zur Landrätin/zum Landrat eingesetzten Wahlhelfer*innen der Gemeinde Niedergörsdorf impfberechtigt.

Da momentan noch keine Berufungen in die Wahlvorstände versandt wurden, gilt vorerst nur die von der Wahlbehörde ausgestellte Impfbescheinigung zur Vorlage im Impfzentrum bzw. der Arztpraxis. Das Formular steht zum Download unter https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/downloads/ bereit.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Wahlleiterin Frau Schütze oder an Frau Marg. Beide sind telefonisch unter der Rufnummer 033741 697-10 oder E-Mail: hauptamt@niedergoersdorf.de erreichbar.

Gemeindeverwaltung Niedergörsdorf
Dorfstraße 14f - 14913 Niedergörsdorf - Telefon: 033741 6970 - Telefax: 033741-72215