Anmeldung
Ihre Anmeldung sollte spätestens 14 Tagen nach Wohnungseinzug erfolgen.
Benötigte Unterlagen:
- gültiger Personalausweis ober Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Wohnungsgeberbescheinigung (eine Anmeldung ohne diese Bescheinigung kann nicht vorgenommen werden)
- Geburtsurkunde (aller Personen) /Eheurkunde/Scheidungsnachweis
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.
Abmeldung
- ist erforderlich bei Wegzug ins Ausland
- bei Abmeldung einer Nebenwohnung
An- und Abmeldungen sind gebührenfrei.
Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Hierzu ist bei der zuständigen Meldebehörde ein begründeter Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG zu stellen.
Aus der Begründung muss glaubhaft hervorgehen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen können.
Im Einzelfall kann die Meldebehörde die Vorlage weiterer Nachweise vom Antragsteller fordern.
Befreiung von der Ausweispflicht
Die Meldebehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, wenn diese Personen pflegebedürftig, körperlich nicht mehr in der Lage sind, am öffentlichen und kulturellen Leben teilzunehmen und ohne fremde Hilfe ihre Wohnung nicht mehr verlassen können. Die Antragstellung erfolgt durch den Betroffenen selbst oder eine vertretungsberechtigte Person.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Pflegschaft (z. B. Betreuerausweis/Beschluss des Amtsgerichtes u. a.)
Gebühren:
gebührenfrei
Die Meldebehörde nimmt Anträge für die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Teltow-Fläming entgegen und leitet sie weiter:
- Führerscheinneubeantragung
- Umtausch der Fahrerlaubnis (in Kartenführerschein)
- Antrag auf Erweiterung/Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen
Benötigte Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag mit den entsprechenden Unterlagen
- biometrisches Foto
- Personalausweis
- vorhandener Führerschein
Gebühren:
je nach Antragstellung/erfolgt bei Antragstellung
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Bürger bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn zugestellt (10 bis 14 Tage).
Gebühren:
je 13,00 Euro
Der neue Personalausweis bietet allen Inhabern drei neue Funktionen:
- Online-Ausweisfunktion
- Unterschriftsfunktion für digitale Welt
- Biometriefunktion für behördliche Identitätsprüfungen
Gebühren:
Antragsteller unter 24 Jahre |
22,80 Euro |
6 Jahre gültig |
Antragsteller ab 24 Jahre |
37,00 Euro |
10 Jahre gültig |
nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei |
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Sperren der Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei |
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Benötigte Unterlagen:
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Sorgeberechtigte Person für Kinder unter 16 Jahren
- Vollmacht der zweiten sorgeberechtigten Person bzw. Negativbescheid vom Jugendamt
Reisepass / Kinderreisepass / Weitere Reisepässe
Reisepass
Hinweise für Länderinformationen und Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren darf nur mit dem Erziehungsberechtigten erfolgen. Eine Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Biometrisches Lichtbild
- Gültiger Personalausweis
Gebühren:
Antragsteller unter 24 Jahre |
37,50 Euro |
6 Jahre gültig |
(mit 48 Seiten) |
59,50 Euro |
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Antragsteller ab 24 Jahre |
60,00 Euro |
10 Jahre gültig |
(mit 48 Seiten) |
82,00 Euro |
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Express-Pass |
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Antragsteller unter 24 Jahre |
69,50 Euro |
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(mit 48 Seiten) |
91,50 Euro |
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Antragsteller ab 24 Jahre |
92,00 Euro |
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(mit 48 Seiten) |
114,00 Euro |
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Vorläufiger Reisepass |
26,00 Euro |
1 Jahr gültig |
Kinderreisepass
Die Antragstellung erfolgt im Einwohnermeldeamt. Die Beantragung erfolgt durch die Eltern und das Kind (schriftliche Zustimmung eines nicht anwesenden Elternteil erforderlich).
Benötigte Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde des Kindes
- Zustimmungserklärung
Gebühren:
13,00 Euro |
1 Jahr gültig |
(gilt für Neuausstellung und Verlängerung sowie längstens nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) |
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(Ab 12 Jahre kann nur ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden.) |
Vergewissern Sie sich vor Beantragung, ob der Kinderreisepass von dem Staat, in den Sie einreisen möchten, akzeptiert wird.
Vorläufiger Personalausweis
Gebühren:
10,00 Euro |
drei Monate ab Ausstellung gültig |
Benötigte Unterlagen: