Landtagswahl im Land Brandenburg am 1. September 2019
Der Landtag des Landes Brandenburg wird alle fünf Jahre gewählt. Ihm gehören in der Regel 88 Abgeordnete an. In den Wahlkreisen erfolgt die Direktwahl von 44 Abgeordneten. Die übrigen 44 Abgeordneten werden nach dem Prinzip der Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen gewählt.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen:
Die Erststimme erhält ein Kandidat direkt in seinem Wahlkreis.
Die Zweitstimme erhält die Landesliste einer Partei.
Die Gemeinde Niedergörsdorf ist dem Wahlkreis 24 - Teltow-Fläming II (bestehend aus: Stadt Luckenwalde, Stadt Jüterbog, Gemeinde Niedergörsdorf sowie Amt Dahme/Mark) zugeordnet und bildet den Briefwahlbezirk 9027.
Auf diesem Stimmzettel für den Wahlkreis 24 können Sie sich über alle Kandidaten für das Direktmandat (Erststimme) und die Landeslisten der jeweiligen Parteien (Zweitstimme) informieren.
Durch den Landeswahlleiter wird darauf hingewiesen, dass Wahlplakate der Impressumspflicht nach dem Brandenburgischen Pressegesetz (BbgPG) unterliegen. Ein entsprechender Verstoß ist gemäß § 15 BbgPG durch die Kreisordnungsbehörde zu ahnden.
Hinsichtlich der Stimmzettelschablonen steht der Landeswahlleiter mit dem Blinden- und Sehbehinderten-Verband in Verbindung. Sobald die gedruckten Stimmzettel vorliegen, werden diese dem Blinden- und Sehbehinderten-Verband übergeben, damit die Stimmzettelschablonen in Auftrag gegeben werden können.
Sehbehinderte Wahlberechtigte können dann beim Blinden- und Sehbehinderten-Verband eine solche Stimmzettelschablone beantragen (Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V., Straße der Jugend 114, 03046 Cottbus, Telefon: 0355/22549).
Vorläufiges Endergebnis Erststimme in der Gemeinde Niedergörsdorf
Vorläufiges Endergebnis Zweitstimme in der Gemeinde Niedergörsdorf
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Link: Aktuelle Informationen des Landeswahlleiters
Kommunalwahlen im Land Brandenburg
Am 26. Mai 2019 finden im Land Brandenburg Kommunalwahlen statt. Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, die Volksvertretung ihrer örtlichen Gemeinschaft (Gemeindevertretung) oder ihres Landkreises (Kreistag) mitzubestimmen. Außerdem gewählt werden auch die Ortsvorsteher, die die Belange ihrer Ortsteile gegenüber der Stadt oder Gemeinde vertreten.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat in einem Rundschreiben vom 14.12.2018 in Vorbereitung der Kommunalwahlen 2019 Hinweise zur Kandidatenaufstellung für die Kommunalwahlen gegeben.
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Niedergörsdorf
Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse der Wahlen der Ortsvorsteher/innen in den Ortsteilen der Gemeinde Niedergörsdorf
Information zum vorläufigen Ergebnis der Wahl des Europäischen Parlaments in der Gemeinde Niedergörsdorf
Information zum vorläufigen Ergebnis der Wahl des Kreistags des Landkreises Teltow-Fläming in der Gemeinde Niedergörsdorf
Wahlbekanntmachung Europäisches Parlament
Wahlbekanntmachung Wahl des Kreistags des Landkreises Teltow-Fläming, der Gemeindevertretung der Gemeinde Niedergörsdorf sowie der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers in den Ortsteilen der Gemeinde Niedergörsdorf
Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses über die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europa- und Kommunalwahl
Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Niedergörsdorf
Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers in den Ortsteilen der Gemeinde Niedergörsdorf
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses
Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
Wahlbekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahl sind
- das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und
- die Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Die Gemeinde Niedergörsdorf bildet ein Wahlgebiet, bestehend aus 13 Wahlbezirken und einem Briefwahlbezirk. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu besetzen, der am Wahltag den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherstellt. Er besteht aus einem Wahlvorsteher, dem Stellvertreter des Wahlvorstehers und mindestens drei Beisitzern. Alle Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
Bei Fragen zur Wahl oder Interesse an einer Mitarbeit in einem der Wahlvorstände wenden Sie sich bitte an Frau Marg, Telefon: 033741/697-10 oder E-Mail: hauptamt@niedergoersdorf.de.
Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments erfolgt alle fünf Jahre. Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die nächste Europwahl findet am 26. Mai 2019 statt.
Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Niedergörsdorf
Übersicht der Ergebnisse der Stichwahl in den Ortsteilen der Gemeinde Niedergörsdorf
Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Stichwahl
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl am 23. September 2018
Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses
Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen