Durchführung des Volksbegehrens "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für "Sandpisten""
Seit 12. Oktober 2021 bis 11. April 2022 wird das Volksbegehren durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte im "Amtsblatt für die Gemeinde Niedergörsdorf" Nr. 11/2021 vom 08.09.2021.
Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 11. April 2022
- das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 12. April 2006 geboren sind
- seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie
- nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Volksbegehren kann durch
Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im folgenden Eintragungsraum der Abstimmungsbehörde bis Montag, den 11. April 2022, 16.00 Uhr unterstützt werden:
Lfd. Nr. | 1 | |
Eintragungsstelle | Gemeinde Niedergörsdorf Einwohnermeldeamt Dorfstraße 14 f 14913 Niedergörsdorf |
|
Eintragungszeiten: | Montag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr/13:00 Uhr bis 1:.00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr/13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
briefliche Eintragung unterstützt werden:
Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
14. August 2021
Am 26. September 2021 wird in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein neuer Bundestag gewählt. Des Weiteren entscheiden die Wahlberechtigten in unserem Landkreis über die künftige Landrätin/den künftigen Landrat.Die vorläufigen Wahlergebnisse zur Bundestagswahl werden am Wahlabend auf Basis der von den Kreiswahlleitungen freigegebenen Zwischenergebnisse im Internetangebot des Landeswahlleiters präsentiert.
Die Veröffentlichtung der vorläufigen Ergebnisse der Wahl einer Landrätin/eines Landrats für den Landkreis Teltow-Fläming erfolgt unmittelbar nach Eingang auf der Homepage des Landkreises.