Einwohnermeldeamt
Sprechzeiten
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr | |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch und Freitag bleibt das Einwohnermeldeamt für den Besucherverkehr geschlossen.
Hinweis: Aufgrund des starken Publikumsverkehrs bitten wir um das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Vereinbaren Sie bitte VORAB einen Termin mit den Mitarbeiterinnen.
Ansprechpartnerin
Frau Annett Ulrich
Telefon: 033 741 697-16
E-Mail: meldeamt@~@niedergoersdorf.de
Unsere Serviceleistungen
Ist Ihr Personalausweis abgelaufen? Wollen Sie sich in unserer Gemeinde anmelden oder einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen? Benötigen Sie ein Führungszeugnis?
Diese Anliegen und weitere können Sie im Einwohnermeldeamt erledigen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise bzw. Informationen:
Anmeldung
Ihre Anmeldung sollte spätestens 14 Tagen nach Wohnungseinzug erfolgen.
Benötigte Unterlagen:
- gültiger Personalausweis ober Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Wohnungsgeberbescheinigung (eine Anmeldung ohne diese Bescheinigung kann nicht vorgenommen werden)
- Geburtsurkunde (aller Personen) /Eheurkunde/Scheidungsnachweis
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.
Abmeldung
ist erforderlich bei:
- Wegzug ins Ausland
- bei Abmeldung einer Nebenwohnung
An- und Abmeldungen sind gebührenfrei.
Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Hierzu ist bei der zuständigen Meldebehörde ein begründeter Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG zu stellen.
Aus der Begründung muss glaubhaft hervorgehen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen können.
Im Einzelfall kann die Meldebehörde die Vorlage weiterer Nachweise vom Antragsteller fordern.
Die Meldebehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, wenn diese Personen pflegebedürftig, körperlich nicht mehr in der Lage sind, am öffentlichen und kulturellen Leben teilzunehmen und ohne fremde Hilfe ihre Wohnung nicht mehr verlassen können. Die Antragstellung erfolgt durch den Betroffenen selbst oder eine vertretungsberechtigte Person.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Pflegschaft (z. B. Betreuerausweis/Beschluss des Amtsgerichtes u. a.)
Gebühren:
- gebührenfrei
Die Meldebehörde nimmt folgende Anträge für die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Teltow-Fläming entgegen und leitet sie weiter:
- Führerscheinneubeantragung
- Umtausch der Fahrerlaubnis (in Kartenführerschein)
- Antrag auf Erweiterung/Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen
Benötigte Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag mit den entsprechenden Unterlagen
- biometrisches Foto
- Personalausweis
- vorhandener Führerschein
Gebühren:
- je nach Antragstellung/erfolgt bei Antragstellung
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Bürger bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen.
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn zugestellt (10 bis 14 Tage).
Gebühren:
- je 13,00 €
Der neue Personalausweis bietet allen Inhabern drei neue Funktionen:
- Online-Ausweisfunktion
- Unterschriftsfunktion für digitale Welt
- Biometriefunktion für behördliche Identitätsprüfungen
Benötigte Unterlagen:
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Sorgeberechtigte Person für Kinder unter 16 Jahren
- Vollmacht der zweiten sorgeberechtigten Person bzw. Negativbescheid vom Jugendamt
Gebühren:
Antragsteller unter 24 Jahre | 22,80 € | 6 Jahre gültig | ||
Antragsteller ab 24 Jahre | 37,00 € | 10 Jahre gültig | ||
nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei | |||
Sperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Reisepass
Hinweise für Länderinformationen und Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren darf nur mit dem Erziehungsberechtigten erfolgen. Eine Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Biometrisches Lichtbild
- Gültiger Personalausweis
Gebühren:
Antragsteller unter 24 Jahre | 37,50 € | 6 Jahre gültig | ||
mit 48 Seiten | 59,50 € | |||
Antragsteller ab 24 Jahre | 70,00 € | 10 Jahre gültig | ||
mit 48 Seiten | 92,00 € |
Express-Pass
Antragsteller unter 24 Jahre | 69,50 € | |||
mit 48 Seiten | 91,50 € | |||
Antragsteller ab 24 Jahre | 102,00 € | |||
mit 48 Seiten | 124,00 € | |||
Vorläufiger Reisepass* | 26,00 € | 1 Jahr gültig |
* Ausstellung nur in nachgewiesenen Ausnahmefällen
Benötigte Unterlagen:
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Sorgeberechtigte Person für Kinder unter 16 Jahren
- Vollmacht der zweiten sorgeberechtigten Person bzw. Negativbescheid vom Jugendamt
Gebühren:
10,00 € | Gültig 3 Monate ab Ausstellung |