Einwohnermeldeamt

Sprechzeiten

Montag   08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag bleibt das Einwohnermeldeamt für den Besucherverkehr geschlossen.


 

Hinweis: Aufgrund des starken Publikumsverkehrs bitten wir um das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Vereinbaren Sie bitte VORAB einen Termin mit den Mitarbeiterinnen.


 

Ansprechpartnerin

Frau Annett Ulrich
Telefon: 033 741 697-16
E-Mail: meldeamt@~@niedergoersdorf.de

Unsere Serviceleistungen

Ist Ihr Personalausweis abgelaufen? Wollen Sie sich in unserer Gemeinde anmelden oder einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen? Benötigen Sie ein Führungszeugnis?

Diese Anliegen und weitere können Sie im Einwohnermeldeamt erledigen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise bzw. Informationen:

Anmeldung

Ihre Anmeldung sollte spätestens 14 Tagen nach Wohnungseinzug erfolgen.

Benötigte Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis ober Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Wohnungsgeberbescheinigung (eine Anmeldung ohne diese Bescheinigung kann nicht vorgenommen werden)
  • Geburtsurkunde (aller Personen) /Eheurkunde/Scheidungsnachweis
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes

Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.


 

Abmeldung

ist erforderlich bei:

  • Wegzug ins Ausland
  • bei Abmeldung einer Nebenwohnung

An- und Abmeldungen sind gebührenfrei.

Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

Hierzu ist bei der zuständigen Meldebehörde ein begründeter Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG zu stellen.

Aus der Begründung muss glaubhaft hervorgehen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen können.

Im Einzelfall kann die Meldebehörde die Vorlage weiterer Nachweise vom Antragsteller fordern.

Die Meldebehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, wenn diese Personen pflegebedürftig, körperlich nicht mehr in der Lage sind, am öffentlichen und kulturellen Leben teilzunehmen und ohne fremde Hilfe ihre Wohnung nicht mehr verlassen können. Die Antragstellung erfolgt durch den Betroffenen selbst oder eine vertretungsberechtigte Person.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Pflegschaft (z. B. Betreuerausweis/Beschluss des Amtsgerichtes u. a.)

Gebühren:

  • gebührenfrei

Die Meldebehörde nimmt folgende Anträge für die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Teltow-Fläming entgegen und leitet sie weiter:

  • Führerscheinneubeantragung
  • Umtausch der Fahrerlaubnis (in Kartenführerschein)
  • Antrag auf Erweiterung/Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen

Benötigte Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag mit den entsprechenden Unterlagen
  • biometrisches Foto
  • Personalausweis
  • vorhandener Führerschein

Gebühren:

  • je nach Antragstellung/erfolgt bei Antragstellung

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Bürger bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen.

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn zugestellt (10 bis 14 Tage).

Gebühren:

  • je 13,00 €

Der neue Personalausweis bietet allen Inhabern drei neue Funktionen:

  • Online-Ausweisfunktion
  • Unterschriftsfunktion für digitale Welt
  • Biometriefunktion für behördliche Identitätsprüfungen

Benötigte Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde
  • Sorgeberechtigte Person für Kinder unter 16 Jahren
  • Vollmacht der zweiten sorgeberechtigten Person bzw. Negativbescheid vom Jugendamt

Gebühren:

Antragsteller unter 24 Jahre   22,80 €   6 Jahre gültig
Antragsteller ab 24 Jahre 37,00 € 10 Jahre gültig
nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei  
Sperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei  

    Reisepass

    Hinweise für Länderinformationen und Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

    Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren darf nur mit dem Erziehungsberechtigten erfolgen. Eine Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden.

    Benötigte Unterlagen:

    • Geburtsurkunde
    • Biometrisches Lichtbild
    • Gültiger Personalausweis

    Gebühren:

    Antragsteller unter 24 Jahre   37,50 €   6 Jahre gültig
    mit 48 Seiten 59,50 €  
    Antragsteller ab 24 Jahre 70,00 € 10 Jahre gültig
    mit 48 Seiten 92,00 €  


    Express-Pass

    Antragsteller unter 24 Jahre   69,50 €    
    mit 48 Seiten 91,50 €  
    Antragsteller ab 24 Jahre 102,00 €  
    mit 48 Seiten 124,00 €  
         
    Vorläufiger Reisepass* 26,00 € 1 Jahr gültig

    * Ausstellung nur in nachgewiesenen Ausnahmefällen

    Benötigte Unterlagen:

    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Geburtsurkunde
    • Sorgeberechtigte Person für Kinder unter 16 Jahren
    • Vollmacht der zweiten sorgeberechtigten Person bzw. Negativbescheid vom Jugendamt

    Gebühren:

    10,00 €   Gültig 3 Monate ab Ausstellung