Standesamt

Sprechzeiten

Heiraten im Standesamt Niedergörsdorf ist für all jene Paare interessant, die für ihre Eheschließung einen ganz besonderen Rahmen wählen wollen.

Wie auch immer Sie sich entscheiden mögen, Sie erreichen unsere Standesbeamtin Frau Anja Schmolke während der Sprechzeiten:

Montag

 

08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag

 

08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

 

08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpartnerin

Frau Anja Schmolke
Telefon: 033 741 697-17
E-Mail: standesamt@~@niedergoersdorf.de

Leistungen & Service

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Notwendige Unterlagen

Für die Prüfung der Ehefähigkeit sind in Abhängigkeit vom jeweiligen Familienstand und der Staatsangehörigkeit der zukünftigen Ehegatten folgende Unterlagen vorzulegen:

  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Personalausweis oder Reisepass

darüber hinaus

bei Vorehen:

  • Eheurkunde der letzten Ehe und Nachweis der Auflösung durch rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

 

Bitte beachten Sie, dass für ausländische Scheidungsurteile ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist

bei Vorhandensein gemeinsamer Kinder:

  • Geburtsurkunde 

 

Welche Unterlagen für Eheschließende mit ausländischer Staatsangehörigkeit notwendig sind, erfragen Sie bitte direkt beim Standesamt.

Die Prüfung der Ehefähigkeit kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen und obliegt immer dem Wohnsitzstandesamt.


Kosten

Prüfung der Ehefähigkeit/ Anmeldung der Eheschließung deutsch/deutsch

 

51,00 €

zzgl. je ausländisches Recht

 

30,00 €

Prüfung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen je Person

 

25,00 €

Beantragung Befreiungsverfahren beim OLG

 

30,00 €

Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen

  

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

45,00 €

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

 

100,00 €

Vornahme der Eheschließung außerhalb der Amtsräume
(Hochzeitsmühle Dennewitz / Roter Salon DAS HAUS)

  

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

120,00 €

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

 

150,00 €

Eheurkunde

 

15,00 €

jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde

 

7,50 €

Nutzungsentgelt Hochzeitsmühle (wochentags)

 

40,00 €

an Sonn- und Feiertagen

 

150,00 €

Nutzungsentgelt Roter Salon (wochentags)

 

40,00 €

an Sonn- und Feiertagen

 

150,00 €

zzgl. grüner Salon

 

75,00 €

Stammbuch der Familie je nach Auswahl

 

a. A.

 


Trauräume der Gemeinde

Hochzeitsmühle Dennewitz

"Hier wird nicht mehr gemahlen, sondern vermählt."

Für Brautpaare, die sich ein rustikales Ambiente für ihre Hochzeit wünschen, ist die Hochzeitsmühle Dennewitz der geeignete Ort, um den Bund für's Leben zu schließen. Unsere Standesbeamtin nimmt unter dem großen Mühlrad Ihr Ja-Wort entgegen.

Die von Feldern umgebene Bockwindmühle ist auf einer kleinen Anhöhe im Ortsteil Dennewitz gelegen. Direkt an der Mühle können die Brautpaare auf Wunsch einen Sektempfang geben.

Unsere Hochzeitsmühle bietet Platz für ca. 15 Personen.
 


Roter Salon im Kulturzentrum „DAS Haus“

Ganz in weinrot getaucht ist das barrierefreie Trauzimmer im Kulturzentrum auch für größere Hochzeitsgesellschaften geeignet. Bis zu 70 Gäste können auf Wunsch an der Trauungszeremonie teilnehmen.

Auf Wusch kann die Trauung bei gutem Wetter auch auf der Terrasse des Kulturzentrums stattfinden. 

Im Kulturzentrum DAS HAUS kann auch die Hochzeitsfeier stattfinden. Verschiedene Räumlichkeiten bieten bis zu 400 Personen ausreichend Möglichkeiten. In den Sommermonaten sind die Plätze auf der großzügig angelegten Terrasse - umgeben von Garten und Wiese und umrahmt von Flämingkiefern - besonders begehrt.


Eheschließungstermine

Ihren Wunschtermin sichern Sie bitte rechtzeitig vorab bei unserer Standesbeamtin. Ausgefallenen Terminwünschen stehen wir aufgeschlossen gegenüber.

Wenn Sie dies wünschen, bieten wir zur Vorbereitung Ihrer Eheschließung ein persönliches Vorgespräch an. Im Rahmen dieses Gespräches können Sie alle offenen Fragen klären, Ihre Wünsche bezüglich der Ausgestaltung der Zeremonie äußern und ein Stammbuch der Familie aussuchen.
 

Zuständig für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt am Geburtsort. 

Wird ein Kind im Gemeindegebiet geboren (Hausgeburt), so benötigt das Standesamt Niedergörsdorf hierüber eine Anzeige über die Geburt des Kindes oder eine Bescheinigung der Hebamme.

Die darüber hinaus erforderlichen Unterlagen und die Möglichkeiten der Namensführung eines Kindes erfragen Sie bitte telefonisch.

Zur Ausstellung einer Geburtsurkunde für das Neugeborene müssen die Eltern im Standesamt vorsprechen.

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Tod ereignet hat.

In der Regel wird der Bestatter im Auftrag der Angehörigen die Formalitäten beim Standesamt erledigen. Es steht Ihnen jedoch frei, den Sterbefall eines Angehörigen selbst beim Standesamt anzuzeigen.

Nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles erfolgt die Ausstellung einer Sterbeurkunde.


Notwendige Unterlagen

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung

 

Bei Ledigen:

  • Geburtsurkunde

 

Bei Verheirateten:

  • Heiratsurkunde

 

Bei Verwitweten oder Geschiedenen:

  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des anderen Ehegatten bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil

Kosten

Sterbeurkunde

 

15,00 €

jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde

 

7,50 €

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Für alle Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Tod), die im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Niedergörsdorf beurkundet worden sind, können Personenstandsurkunden beantragt werden.

Der Zuständigkeitsbereich umfasst auch die ehemaligen Standesamtsbezirke Blönsdorf, Malterhausen, Langenlipsdorf, Oehna, und Seehausen.

Wenn Sie die Urkunde nicht persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises direkt im Standesamt beantragen, fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kopie Ihres Ausweises bei.

Nach Eingang der Urkundenanforderung und Prüfung der Benutzungsrechte erhalten Sie zunächst einen Gebührenbescheid. Die Übersendung der Urkunde erfolgt dann umgehend nach Zahlungseingang.
 


Kosten

Personenstandsurkunde

 

15,00 €

jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde

 

7,50 €

Beglaubigter Registerauszug

 

15,00 €


Archivfristen

Personenstandseinträge unterliegen Archivfristen, nach deren Ablauf sie nicht mehr fortgeführt werden. Aus diesen Einträgen können keine Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden. Dafür werden Archivabschriften der Einträge gefertigt, sofern sich der Eintrag noch im Standesamt befindet.

Die Frist beträgt bei:

  • Geburtseinträgen

 

120 Jahre

  • Eheeinträgen
 

80 Jahre

  • Sterbeeinträgen
 

30 Jahre

 

Welche Einträge bereits an das Kreisarchiv beim Landkreis Luckenwalde abgegeben wurden, erfragen Sie bitte im Einzelfall.

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Für eine Eheschließung im Ausland wird von einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Dieses Ehefähigkeitszeugnis belegt gegenüber dem ausländischen Standesbeamten, dass für den deutschen Beteiligten aus Sicht der deutschen Rechtsordnung kein Ehehindernis besteht.

Die Antragstellung erfolgt immer im Standesamt am Wohnort des/der deutschen Beteiligten. 

Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen und urkundlichen Nachweise sind von beiden Heiratswilligen vorzulegen.

Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden ist abhängig vom Familienstand des Antragstellers und von der Staatsangehörigkeit des zweiten Ehegatten. Erfragen Sie diese bitte im Vorfeld bei unserer Standesbeamtin.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.


Prüfung der Ehefähigkeit Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis:

bei ausschließlich deutscher Beteiligung

 

51,00 €

bei Beteiligung eines ausländischen Staatsangehörigen zzgl.

 

30,00 €

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Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Personenstandsfälle, die im Ausland eingetreten sind, können auf Antrag für deutsche Staatsangehörige in ein deutsches Personenstandsregister nachbeurkundet werden.

Zuständig für die Nachbeurkundung ist immer das letzte, deutsche Wohnsitzstandesamt.

Sollte zu keiner Zeit ein Inlandswohnsitz bestanden haben, ist das Standesamt I in Berlin für die Nachbeurkundung zuständig.


Eheschließungen im Ausland

Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen anerkannt, die im Ausland geschlossen wurden. Voraussetzung ist, dass die Ehe nach dem jeweiligen Heimatrecht wirksam geschlossen und ordnungsgemäß registriert wurde.

Unabhängig von der Möglichkeit der Nachbeurkundung kann eine Erklärung über die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht hier im Standesamt abgegeben werden. Dies ist immer dann erforderlich, wenn am Eheschließungsort keine wirksame Erklärung zur Namensführung in der Ehe erfolgt ist, und eine gemeinsame Namensführung gewünscht wird.


Notwendige Unterlagen

  • Heiratsurkunde mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher (bei Urkunden aus bestimmten Ländern ist auch eine Apostille – Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und des Siegels der ausstellenden Behörde – notwendig)
  • beglaubigte Abschriften aus den Geburtsregistern der Ehegatten
  • ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • ggf. Nachweis der Auflösung eventueller Vorehen (Eheurkunde und Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde etc.)

Kosten

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

 

 

bei ausschließlich deutscher Beteiligung

 

85,00 €

zusätzlich je ausländisches Recht

 

30,00 €

Eheurkunde/mehrsprachiger Registerauszug

 

15,00 €

jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde

 

7,50 €

Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung in der Ehe

 

37,00 €

 


Geburten im Ausland

Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher (bei Urkunden aus bestimmten Ländern ist auch eine Apostille – Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und des Siegels der ausstellenden Behörde – notwendig)
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • ggf. Eheurkunde der Kindeseltern
  • ggf. bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennungen/ Sorgerechtserklärungen

 

Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.

Eventuell ist auch im Nachgang die Abgabe von Erklärungen zur Namensführung für das Kind erforderlich.


Kosten

Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt

 

80,00 €

wenn mind. ein Elternteil Ausländer ist zzgl.

 

30,00 €

Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung

 

37,00 €

Geburtsurkunde/mehrsprachiger Registerauszug

 

15,00 €

jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde

 

7,50 €

 


Sterbefälle im Ausland

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung

 

Bei Ledigen:

  • Geburtsurkunde

 

Bei Verheirateten:

  • Heiratsurkunde

 

Bei Verwitweten oder Geschiedenen:

  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des anderen Ehegatten bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil

 

Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetscher sowie ggf. eines einsprechenden Beglaubigungsvermerkes (Apostille od. Legalisation).


Kosten

Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland

 

80,00 €

Sterbeurkunde/mehrsprachiger Registerauszug

 

15,00 €

jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde

 

7,50 €

Sie können beim Standesamt Erklärungen über eine gewünschte Namensänderung beurkunden lassen. Wirksam wird die Erklärung dann mit Eintragung in das entsprechende Register.

Mögliche Namenserklärungen:

  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe (durch Scheidung oder Tod)
  • Erklärungen zur Namensführung in der Ehe, wenn zur Eheschließung keine Erklärung erfolgt ist
  • Erklärungen zur Namensführung von Kindern (Namensbestimmung, Namenserteilung, Einbenennung)
  • Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge von Vornamen
  • Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung

Notwendige Unterlagen

Die für den Einzelfall erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte bei der Terminvereinbarung für die Beurkundung im Voraus.


Kosten

Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung

 

37,00 €

Eine Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Sie kann vorgeburtlich oder nach der Geburt des Kindes erfolgen.

Vaterschaftsanerkennungen können sowohl vom Standesamt als auch vom Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming beurkundet werden. In jedem Fall ist die persönliche Anwesenheit beider Elternteile erforderlich.


Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunden der Eltern im Original
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original (wenn das Kind schon geboren und beurkundet ist)
  • Falls die Mutter geschieden oder verwitwet ist, die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde im Original

Kosten

Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung

 

30,00 €

Beurkundung der erforderlichen Zustimmungserklärung der Mutter
(sofern diese gesondert abgegeben wird)

 

30,00 €


Hinweis zum Sorgerecht

Erklärungen zur Begründung des gemeinsamen Sorgerechts nimmt nur das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming entgegen.

Voraussetzung für die Sorgeerklärung ist die wirksame Anerkennung der Vaterschaft.

Für die Erklärung zur Begründung der gemeinsamen Sorge müssen beide Elternteile persönlich anwesend sein.