Bauabgangsstatistik 2025

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Nach den Regelungen des Gesetzes über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz-HBauStatG) sind für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet. Dies betrifft: 

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum
  • den Abgang von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen nach § 6 BbgBauVorlV (alle Wohngebäude über 1.000 m³ umbauten Raum
  • alle genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen mit und ohne Baumaßnahmen, wenn aus einem Wohngebäude ein Nichtwohngebäude oder umgekehrt wird.

Die Meldungen sind auf dem Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik vorzunehmen. Diese liegen im Bauamt der Gemeinde Niedergörsdorf (Zimmer 27) bereit. Der Erhebungsbogen ist ebenfalls unter folgendem Link abrufbar: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

Es ist zu beachten, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzueigen ist. In diesen Fällen ist der ausgefüllte Erhebungsbogen bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde einzureichen.