Meldung von Hunden

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In der jüngeren Vergangenheit häuften sich im Ordnungsamt Meldungen zu Vorkommnissen mit Hunden. So kam es vermehrt zu Bissvorfällen zwischen Hunden, aber auch zu Personenschäden durch Hunde. In diesem Zusammenhang stellte sich mehrfach heraus, dass die beteiligten Tiere in der Gemeinde weder steuerrechtlich (Hundesteuer) noch gemäß Hundehalterverordnung gemeldet waren. 

Wir weisen daher nochmals darauf hin, dass neben der steuerlichen Anmeldung aller Hunde gemäß Paragraph 6 Hundehalterverordnung Brandenburg die Haltung von Hunden mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg - völlig unabhängig von der Rasse - auch unverzüglich beim Ordnungsamt angezeigt werden muss. Neben der Anzeige ist ebenfalls ein Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Dies geschieht durch Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses. Ferner muss das Tier dauerhaft mit einem Microchip-Transponder gekennzeichnet sein. 

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass dies nur für die sogenannten Listenhunde (§8 Hundehalterverordnung Brandenburg) gilt! 
     
Auf Grund der deutlichen Zunahme von Vorfällen mit Hunden wird das Ordnungsamt in den nächsten Wochen im gesamten Gemeindegebiet vermehrt Kontrollen durchführen. Wir werden bei den Kontrollen die vorgeschriebene Kennzeichnung am Halsband (Name/ Adresse), die Hundesteuermarke, den Transponder-Chip sowie ggf. weitergehende Auflagen aus der Hundehalterverordnung oder aus bereits erlassenen Ordnungsverfügung prüfen.