Neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg

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Am 25.06.2024 hat das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung erlassen, welche am 01.07.2024 in Kraft getreten ist und im gesamten Land Brandenburg gilt.

Zusammengefasst gibt es folgende Änderungen, die Hundehalter wissen sollten:

  • Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nicht gefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.
  • Die größte Veränderung gibt es bei der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Diese gilt nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab 20 kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde. Die Registrierung/Anzeige ist nun bei allen Hunden gegenüber dem Ordnungsamt vorzunehmen.
  • Es wurde darüber hinaus verankert, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind.
  • Der Nachweis über die Zuverlässigkeit (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) gilt nur noch für gefährliche Hunde.
  • Ferner gibt es keine Listenhunde mehr, sondern die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens. Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung der örtlichen Ordnungsbehörde dies ergibt. Hunde, welche nach altem Recht rein wegen der Rassenzugehörigkeit als gefährlich galten, gelten mit Inkrafttreten dieser Verordnung als nicht mehr gefährlich.
  • Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen.