Auf Hinweis der Fachaufsicht der Gewerbeämter im Landkreis Teltow-Fläming wurde in der Vergangenheit auf unzulässigen Veranstaltungen zum Ankauf von Gold, Schmuck und Antiquitäten hingewiesen. Wegen festgestellter Verstöße gegen die Gewerbeordnung wurden Veranstaltungen dieser Art untersagt und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Vor diesem Hintergrund sensibilisiert das Ordnungsamt Niedergörsdorf vor kurzfristig beworbenen Ankauf von Gold, Schmuck, Pelzen oder sonstigen Wertgegenständen. Solche Ankaufaktionen finden häufig ohne ortsfeste Niederlassung statt, z. B. in Hotels, Veranstaltungs- oder Nebenräumen und sind damit Reisegewerbe. Der Ankauf von Edelmetallen (z. B. Gold, Silber, Schmuck, Uhren) ist jedoch im Reisegewerbe gesetzlich gesetzlich verboten (§§ 55, 56 GewO). Wer Gold oder Schmuck verkaufen möchte, sollte sich an bekannte, ortsfeste Fachbetriebe wenden. Kurzfristige Hotelaktionen sind oft keine harmlose Alternative, sondern mitunter rechtswidrig und unseriös.
Woran erkenne ich eine problematische Aktion?
- kurzfristige Werbung ("nur 2-3 Tage", "Sofort Bargeld") in Anzeigenblättern oder Aushängen
- Anmietung von Hotel- oder Veranstaltungsräumen statt einer festen Betriebsstätte
- Lockangebote: Hinweise auf Gratis-Getränke oder Kostenübernahme für Anfahrt sind in diesem Kontext unzulässig
- kein Verkauf bei solchen Aktionen; nutzen Sie ortsansässige, etablierte Fachbetriebe
- keine Hausbesuche zulassen
- keine Übergabe von Wertsachen an Personen ohne klare Firmenanschrift und nachvollziehbare Belegte
- Vorfälle melden: Verdächtige Ankündigungen oder laufende Aktionen sofort an das Ordnungsamt melden.
Sie haben etwas beobachtet?
Bitte übermitteln Sie Ort, Zeit, Foto der Anzeige oder des Plakates und - falls möglich - Kontakt und Firmennamen per Mail an ordnungsamt@niedergoersdorf.de oder telefonisch an 033741 697-18.