Nach der Wahl am 9. Juni 2024 werden nun die gewählten Gemeindevertreter, Ortsvorsteher und Mitglieder der Ortsbeiräte angeschrieben. Die Frage lautet, ob die Wahl angenommen wird. Gibt es innerhalb der Frist keine Antwort, heißt das bei den Gemeindevertretern: „Wahl angenommen“; für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher hingegen: “Wahl abgelehnt“.
Gleichzeitig läuft die Vorbereitung der konstituierenden Gemeindevertretersitzung, welche am Mittwoch, dem 3. Juli, 19.00 Uhr im Kulturzentrum DAS HAUS stattfindet.
Gemäß § 34 der Brandenburgischen Kommunalverfassung tritt die Gemeindevertretung spätestens am 30. Tag nach ihrer Wahl zusammen. Die Einberufung dieser ersten Sitzung erfolgt durch den Vorsitzenden der bisherigen Gemeindevertretung.
Da sich die Gemeindevertretung als handlungsfähiges Organ erst konstituiert hat, wenn der neue Vorsitzende gewählt wurde, hat vor Behandlung anderer Tagesordnungspunkte die Wahl des Vorsitzenden zu erfolgen. Die Leitung der Sitzung bis zur Wahl des Vorsitzenden obliegt gemäß § 37 Abs. 3 dem an Lebensjahren ältesten, nicht verhinderten Mitglied der neu gewählten Vertretung.
Ausdrücklich geregelt ist weiterhin, dass in der konstituierenden Sitzung die Bildung des Hauptausschusses zu beschließen ist.
Ebenfalls konstituieren sich in der nächsten Zeit die Ortsbeiräte in Niedergörsdorf, Rohrbeck, Seehausen und Zellendorf. Der Ortsbeirat wählt aus einer Mitte für die Dauer der Wahlperiode den Ortsvorsteher und seinen Stellvertreter. Der Ortsvorsteher ist zugleich Vorsitzender des Ortsbeirates und leitet dessen Sitzungen.