1. Mit dem Betreten des Freibades erkennt der Besucher die Bestimmungen dieser Badeordnung als verbindlich an. Darüber hinaus verpflichtet er sich, allen sonstigen, der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten.
  2. Die Benutzung des Freibades steht jedermann frei. Ausgenommen sind jedoch Personen mit ansteckenden Krankheiten, Hautausschlägen oder mit offenen Wunden.
  3. Unter Alkoholeinfluss stehende Personen haben keinen Zutritt.
  4. Kinder unter 7 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung Erwachsener und unter deren Verantwortung benutzen. Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren dürfen das Freibad nach 18.00 Uhr nur in Begleitung der Eltern bzw. anderer verantwortlicher Erwachsener benutzen.
  5. Freibadbesucher erhalten gegen Zahlung des festgesetzten Entgeltes eine Eintrittskarte. Diese ist dem Personal des Freibades auf Verlangen vorzuzeigen.
  6. Bei Überfüllung kann das Freibad zeitweise für weitere Besucher gesperrt werden.
  7. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch belästigt werden.
  8. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  9. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden.
  10. Fahrzeuge dürfen nur auf den hierfür abgestellten Plätzen abgestellt werden.
  11. Es wird nicht für Schäden gehaftet, die durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des Personals oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung entstanden sind.
  12. Schäden, die Besucher erleiden, müssen unverzüglich dem Personal gemeldet werden. Die Schadenersatzansprüche müssen außerdem unverzüglich schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Niedergörsdorf, Dorfstraße 14 f, 14913 Niedergörsdorf geltend gemacht werden.
  13. Werden Gegenstände innerhalb des Bades gefunden, so sind sie beim Personal abzugeben. Die gesetzlichen Bestimmungen über Fundgegenstände finden Anwendung.
  14. Das Baden ist ab Schulalter nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
  15. Badeschuhe dürfen in den Becken nicht benutzt werden.
  16. Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Schwimmbeckens benutzen.
  17. Bei Benutzung der Startblöcke hat sich der Besucher davon zu überzeugen, dass das Springen ohne Gefährdung anderer möglich ist.
  18. Es ist nicht gestattet, von den Längsseiten in die Becken zu springen und außerhalb der Treppen und Leitern das Becken zu verlassen.
  19. In den Becken ist Körperreinigung nicht gestattet. Vor Betreten der Becken ist ein Abduschen vorgeschrieben.
  20. Bei Gewitter sind die Becken sofort zu verlassen.
  21. Es ist nicht gestattet, die Beckenumgänge mit Straßenschuhen zu betreten.
  22. Das Benutzen der Spielgeräte sowie der Rutschbahn geschieht auf eigene Gefahr.
  23. Das Betreten der Fläche unter der Rutsche ist untersagt.

 

Niedergörsdorf, 05.05.2010

gez. Rauhut

Bürgermeister

Gemeindeverwaltung Niedergörsdorf
Dorfstraße 14f - 14913 Niedergörsdorf - Telefon: 033741 6970 - Telefax: 033741-72215