- Mit dem Betreten des Freibades erkennt der Besucher die Bestimmungen dieser Badeordnung als verbindlich an. Darüber hinaus verpflichtet er sich, allen sonstigen, der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten.
- Die Benutzung des Freibades steht jedermann frei. Ausgenommen sind jedoch Personen mit ansteckenden Krankheiten, Hautausschlägen oder mit offenen Wunden.
- Unter Alkoholeinfluss stehende Personen haben keinen Zutritt.
- Kinder unter 7 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung Erwachsener und unter deren Verantwortung benutzen. Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren dürfen das Freibad nach 18.00 Uhr nur in Begleitung der Eltern bzw. anderer verantwortlicher Erwachsener benutzen.
- Freibadbesucher erhalten gegen Zahlung des festgesetzten Entgeltes eine Eintrittskarte. Diese ist dem Personal des Freibades auf Verlangen vorzuzeigen.
- Bei Überfüllung kann das Freibad zeitweise für weitere Besucher gesperrt werden.
- Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch belästigt werden.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
- Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden.
- Fahrzeuge dürfen nur auf den hierfür abgestellten Plätzen abgestellt werden.
- Es wird nicht für Schäden gehaftet, die durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des Personals oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung entstanden sind.
- Schäden, die Besucher erleiden, müssen unverzüglich dem Personal gemeldet werden. Die Schadenersatzansprüche müssen außerdem unverzüglich schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Niedergörsdorf, Dorfstraße 14 f, 14913 Niedergörsdorf geltend gemacht werden.
- Werden Gegenstände innerhalb des Bades gefunden, so sind sie beim Personal abzugeben. Die gesetzlichen Bestimmungen über Fundgegenstände finden Anwendung.
- Das Baden ist ab Schulalter nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
- Badeschuhe dürfen in den Becken nicht benutzt werden.
- Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Schwimmbeckens benutzen.
- Bei Benutzung der Startblöcke hat sich der Besucher davon zu überzeugen, dass das Springen ohne Gefährdung anderer möglich ist.
- Es ist nicht gestattet, von den Längsseiten in die Becken zu springen und außerhalb der Treppen und Leitern das Becken zu verlassen.
- In den Becken ist Körperreinigung nicht gestattet. Vor Betreten der Becken ist ein Abduschen vorgeschrieben.
- Bei Gewitter sind die Becken sofort zu verlassen.
- Es ist nicht gestattet, die Beckenumgänge mit Straßenschuhen zu betreten.
- Das Benutzen der Spielgeräte sowie der Rutschbahn geschieht auf eigene Gefahr.
- Das Betreten der Fläche unter der Rutsche ist untersagt.
Niedergörsdorf, 05.05.2010
gez. Rauhut
Bürgermeister