Beschluss zum „Kulturgroschen“

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Nach mehreren Diskussionen in verschiedenen Gremien beschloss die Gemeindevertretung am 29.03.23 die Ausreichung finanzieller Mittel an alle Ortsteile, den sogenannten „Kulturgroschen“. Er beträgt in diesem Jahr 200,00 €/Ortsteil. Der Kulturgroschen ist bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen und gemäß § 46 Abs. 4 BbgKomVerf für die Förderung von Vereinen sowie die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen einzusetzen.