Schiedsstelle

Die Positionen der Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt.

 

Aufgabe der Schiedsstelle:

  • Durchführung von Schlichtungsverfahren in streitigen Rechtsangelegenheiten

 
Die Schiedspersonen sind bei bestimmten Privatklagedelikten dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgestaltet. Das bedeutet, dass bei Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses nach § 380 der Strafprozessordnung (StPO) erst ein Schlichtungsverfahren vor der Schiedsstelle unternommen werden muss, bevor die Sache vor das Gericht gebracht werden kann. 
 
Im Land Brandenburg ist in Fällen von Zivilstreitigkeiten ebenfalls vor der Klageerhebung die Anhörung der Schiedsstelle erforderlich. 
Dazu gehören:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen z. B. Überwuchs (Äste, Wurzeln), Hinüberfall (Laub), Grenzbau, Lärm, Rauch etc.
  • Grenzabstand von Pflanzen
  • Verletzung der persönlichen Ehre (nicht in Funk, Fernsehen, Presse begangen)

 
Gesetzliche Grundlagen:

  • Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeteiligung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz – BbgSchGG)

Schiedsfrau(en)

Frau Sonja Deuse
Telefon: 033 741 697-18
(Ordnungsamt)
Telefon: 033 72 405 497


Stellvertreterin:

Frau Ilona Lügger-Wiethoff
Telefon: 0157 780 919 34